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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HexaMain GmbH

(Stand: 01.05.2025)

Teil 1: Allgemeiner Teil

1.1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

  • HexaMain GmbH (“HexaMain”) erbringt alle Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend “Kunde” genannt). Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB erfolgen nicht.

  • Vertragssprache ist Deutsch. Verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB und der Verträge. Dies gilt auch für fremdsprachige Landing Pages, Marketingunterlagen oder Produktinformationen.

  • Begriffsbestimmungen:

    • Leistung: Jede von HexaMain angebotene Dienstleistung oder Produktbereitstellung, insbesondere Hosting, SaaS, Beratung, Schulung, Entwicklung, Support, SEO-Optimierung, Content-Produktion, Videoproduktion, Designleistungen und Eventmanagement.

    • Hosting-Leistungen: Bereitstellung von Speicherplatz, Serverleistungen, E-Mail-Hosting, Cloud-Services, Domainverwaltung.

    • SaaS (Software as a Service): Bereitstellung von Software über das Internet zur Nutzung durch den Kunden.

    • OSS (Open Source Software): Software, deren Quellcode offen verfügbar ist und unter einer Open-Source-Lizenz genutzt wird.

    • Managed Services: Dienstleistungen zur technischen Betreuung, Überwachung, Wartung und Verwaltung von IT-Systemen, Servern, Anwendungen und Netzwerken.

    • Serverhousing (Colocation): Vermietung von Stellplätzen in Rechenzentren für die Unterbringung kundeneigener Hardware.

    • Monitoring-Dienste: Überwachung von IT-Systemen und Infrastrukturen hinsichtlich Verfügbarkeit, Auslastung und Sicherheit.

    • IT-Sicherheitslösungen: Schutzmaßnahmen einschließlich Firewall- und DDoS-Abwehrsystemen.

    • Content Delivery Network (CDN): Verteilte Bereitstellung von Webinhalten zur Optimierung der Ladezeiten und Verfügbarkeit.

    • Supportleistungen: Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der von HexaMain erbrachten Leistungen.

    • SEO-Dienstleistungen (Search Engine Optimization): Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Platzierung von Webseiten in Suchmaschinen. Rankings, Sichtbarkeit und Erfolge sind von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von HexaMain abhängig und können nicht garantiert werden.

    • Content-Marketing: Entwicklung und Erstellung von digitalen Inhalten (Texte, Grafiken, Videos) zur Steigerung der Markenbekanntheit und Kundengewinnung.

    • Designleistungen: Entwicklung grafischer Konzepte und Umsetzung visueller Kommunikation, einschließlich Webdesign, Corporate Design und UI/UX-Design.

    • Ton- und Videoproduktion: Erstellung von audiovisuellen Inhalten, einschließlich Konzept, Aufnahme, Schnitt, Postproduktion und Distribution. Eigentums- und Nutzungsrechte werden gesondert geregelt.

    • Marketingmaßnahmen: Konzeption und Umsetzung von Werbemaßnahmen, Onlinekampagnen, Social Media Marketing und Suchmaschinenwerbung (SEA).

    • Werkleistungen: Leistungen, bei denen HexaMain die Herstellung eines bestimmten Erfolges oder Werkes schuldet, etwa die Erstellung einer Software oder eines Videos, sofern ausdrücklich vertraglich vereinbart.

    • Dienstleistungen: Leistungen, bei denen HexaMain die Erbringung von Tätigkeiten schuldet, jedoch keinen konkreten Erfolg garantiert.

1.2 Vertragsschluss

  • Angebote von HexaMain sind freibleibend und unverbindlich.

  • Ein Vertrag kommt zustande durch:

    • Schriftliche Auftragsbestätigung durch HexaMain;
    • oder tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung durch HexaMain;
    • oder Annahme eines schriftlichen Angebots von HexaMain durch den Kunden innerhalb der darin genannten Annahmefrist.
  • Vertragliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform.

  • Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer “schriftlichen” Erklärung oder Mitteilung die Rede ist, genügt jede verkörperte Erklärung in Textform im Sinne von § 126b BGB. Dies umfasst insbesondere Mitteilungen per E-Mail oder als PDF-Dokument.

  • Eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur ist hierfür nicht erforderlich, sofern nicht ausdrücklich die gesetzliche “Schriftform” im Sinne von § 126 Abs. 1 BGB verlangt wird.

  • Wird ausdrücklich auf die “Schriftform” Bezug genommen, ist eine eigenhändige Unterschrift oder eine elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB) erforderlich.

1.3 Leistungen und Leistungsänderungen

  • Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, im Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung (z.B. Leistungsverzeichnis).

  • HexaMain ist berechtigt, im Rahmen des technischen Fortschritts und der Weiterentwicklung Anpassungen der Leistungen vorzunehmen, sofern dadurch der vertragsgemäße Zweck nicht beeinträchtigt wird.

  • SLA (Service Level Agreements) sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

1.4 Zahlungsbedingungen

  • Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

  • Zahlungen erfolgen grundsätzlich per Lastschrift oder Rechnung. Weitere Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte, PayPal, SEPA-Überweisung) können im Einzelfall ausdrücklich durch HexaMain angeboten werden. Ohne ein entsprechendes Angebot bleiben Lastschrift und Rechnung die maßgeblichen Zahlungsarten.

  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§ 288 BGB). HexaMain ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Zusätzlich kann HexaMain bei Verzug eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  • Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

  • HexaMain behält sich vor, Rechnungen ausschließlich elektronisch, insbesondere per E-Mail oder durch Einstellung in ein Kundenportal, bereitzustellen.

  • Der Kunde verpflichtet sich, das Kundenportal regelmäßig auf neue Rechnungen zu überprüfen.

1.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen, Daten, Systeme, Ansprechpartner und Zugänge rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei zur Verfügung zu stellen.

  • Der Kunde verpflichtet sich, eigenverantwortlich eine regelmäßige und umfassende Datensicherung vorzunehmen.

  • Der Kunde ist verpflichtet, HexaMain bei der Erbringung der Leistungen zu unterstützen und Fehler unverzüglich anzuzeigen.

  • Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so gehen hierdurch verursachte Mehrkosten, Verzögerungen und Schäden zu seinen Lasten. HexaMain ist in diesem Fall berechtigt, den entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

  • Grundlage der Mitwirkungspflichten ist § 241 Abs. 2 BGB.

1.6 Haftung

  • HexaMain haftet unbeschränkt bei

    • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
    • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
    • Übernahme einer Garantie;
    • Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
  • Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

  • Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

  • Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.

  • Eine Haftung für entgangene Gewinne oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

  • Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von HexaMain.

  • HexaMain verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von derzeit 3.000.000,00 € für Vermögensschäden aus beruflicher Tätigkeit.

  • Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von HexaMain bei fahrlässig verursachten Vermögensschäden auf die Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.

  • Davon unberührt bleibt die unbegrenzte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer übernommenen Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

1.7 Datenschutz

  • HexaMain verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

  • Soweit HexaMain personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

  • Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung).

  • Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung seiner Daten.

1.8 Änderungen der AGB und des Vertrags

  • HexaMain ist berechtigt, diese AGB und bestehende Verträge jederzeit zu ändern.

  • Bei laufenden Vertragsverhältnissen werden Änderungen wirksam, wenn

    • der Kunde der Änderung ausdrücklich zustimmt oder
    • der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung widerspricht und auf die Zustimmungsfiktion hingewiesen wurde.
  • Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen weiter. HexaMain ist jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Widerspruch mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich zu kündigen.

  • Von der Zustimmungsfiktion ausgenommen sind Änderungen, die

    • die Hauptleistungspflichten;
    • die Vergütung;
    • das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wesentlich verändern.
  • In Ausnahmefällen kann eine Zustimmungsfiktion dennoch erfolgen, wenn gesetzliche Änderungen oder verbindliche behördliche/gerichtliche Entscheidungen eine Anpassung erfordern.

  • HexaMain bezieht für wesentliche Leistungen Vorleistungen von Dritten. Notwendige Änderungen aufgrund geänderter Vorleistungen oder erhöhter Anforderungen an Datenschutz oder Informationssicherheit sind ebenfalls mittels Zustimmungsfiktion möglich.

1.9 Referenznennung

  • HexaMain ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz auf Websites, in Broschüren und Präsentationen zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

1.10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von HexaMain, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

1.11 Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)

  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines darauf beruhenden Einzelvertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

  • Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Parteien mit der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung verfolgt haben.

  • Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag oder diese AGB als lückenhaft erweisen sollten.

  • Die Parteien verpflichten sich, eine neue Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder fehlenden Regelung in gesetzlich zulässiger Weise entspricht.

  • Ein Verzicht auf das Recht, die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Klauseln geltend zu machen, ist damit nicht verbunden. Die Anwendung der §§ 306 Abs. 1 und 2 BGB bleibt unberührt.

  • Im Falle von Widersprüchen zwischen Einzelverträgen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen des jeweiligen Einzelvertrages vor.

1.12 Vorrang von Individualvereinbarungen

  • Individuelle Vereinbarungen, die zwischen HexaMain und dem Kunden im Einzelfall getroffen werden (z. B. im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Einzelvertrag oder in schriftlichen Zusatzvereinbarungen), haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Für die Wirksamkeit individueller Vereinbarungen ist mindestens die Textform im Sinne von § 126b BGB erforderlich, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich ausdrücklich die Schriftform im Sinne von § 126 Abs. 1 BGB vorgesehen ist.

  • Im Übrigen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend.

  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nur dann Vertragsbestandteil, wenn HexaMain ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.13 Freistellungspflicht bei Verletzung von Rechten Dritter

  • Der Kunde versichert, dass sämtliche von ihm HexaMain zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Inhalte, Materialien, Dokumente, Marken, Logos oder sonstigen Schutzrechte frei von Rechten Dritter sind und dass er berechtigt ist, diese im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks eigenständig und im eigenen Namen zu nutzen sowie HexaMain zur Nutzung zu überlassen.

  • Der Kunde verpflichtet sich, HexaMain von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Daten, Inhalte oder Materialien resultieren, auf erstes Anfordern freizustellen.

  • Die Freistellung umfasst auch sämtliche im Zusammenhang mit der Rechtsverteidigung entstehenden notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten, sowie etwaige Schadensersatzforderungen und Lizenzgebühren.

  • Die Verpflichtung zur Freistellung gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass er die Verletzung von Rechten Dritter nicht zu vertreten hat.

Teil 2: Hosting-Leistungen

Dieser Teil regelt spezielle Leistungen und ergänzt die allgemeinen Regelungen aus Teil 1 dieser AGB.
Soweit in diesem Teil keine abweichenden oder spezielleren Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen aus Teil 1 uneingeschränkt.

2.1 Leistungsgegenstand und Verfügbarkeit

  • HexaMain erbringt gegenüber dem Kunden Hosting-Leistungen. Dazu gehören insbesondere:

    • Bereitstellung von Speicherplatz auf Servern im Rechenzentrum von HexaMain oder eines beauftragten Unterauftragnehmers,
    • Betrieb von virtuellen Servern (Virtual Private Servers, VPS),
    • Bereitstellung von dedizierten Servern (Rootserver) und Managed Servern,
    • Domainregistrierungsdienste,
    • Bereitstellung von E-Mail-Hosting, SSL-Zertifikaten, Object-Storage-Lösungen sowie Backup- und Recovery-Services.
  • HexaMain gewährleistet eine durchschnittliche Netzwerkverfügbarkeit von 99,9 % im Jahresmittel. Zeiten, in denen Server aufgrund geplanter Wartungsarbeiten, unvermeidbarer technischer Notwendigkeiten oder aufgrund von Umständen höherer Gewalt (§ 275 BGB) nicht erreichbar sind, bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt.

  • Wartungszeiten werden dem Kunden mit angemessener Frist (mindestens 48 Stunden im Voraus) per E-Mail angekündigt, soweit die Umstände dies erlauben.

  • Höhere Gewalt umfasst alle Ereignisse außerhalb der Kontrolle von HexaMain, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Stromausfälle, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen und gesetzgeberische Änderungen.

  • HexaMain ist berechtigt, Inhalte oder Dienste temporär oder dauerhaft einzuschränken, soweit dies zur Wahrung der Sicherheit des Netzbetriebs, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität oder zur Verhinderung schwerwiegender Störungen erforderlich ist.

2.2 Domainregistrierung und Verwaltung

  • HexaMain übernimmt im Rahmen der Domainregistrierung lediglich die Vermittlung zwischen dem Kunden und der zuständigen Registrierungsstelle oder dem Registrar. Verträge über Domains kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle zustande.

  • HexaMain übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit einer Domain oder deren Freiheit von Rechten Dritter.

  • Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu seiner Person sowie zu administrativen und technischen Ansprechpartnern zu machen und diese Daten während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell zu halten.

  • Im Falle von Domainübertragungen erhebt HexaMain ein Übertragungsentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste, es sei denn, einzelvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

2.3. Serverleistungen

  • Rootserver:

    • Der Kunde erhält Administratorrechte und die alleinige Verantwortung für den Serverbetrieb.
    • HexaMain hat keinen Zugriff auf Konfiguration oder Inhalte, außer im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, aktuelle Sicherheitspatches einzuspielen und für ausreichende Schutzmaßnahmen (z.B. Firewall, Virenschutz) zu sorgen.
  • Managed Server:

    • HexaMain übernimmt die Administration, Wartung und Sicherheitsaktualisierungen.
    • Dem Kunden werden eingeschränkte Benutzerrechte eingeräumt, die keine Änderung an systemkritischen Einstellungen erlauben.
  • Bei drohenden Sicherheitsrisiken, Missbrauch oder Pflichtverletzungen kann HexaMain den Server vorübergehend sperren. Eine Sperrung wird dem Kunden, soweit möglich, im Voraus angekündigt.

2.4 Datensicherung und Wiederherstellung

  • Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten regelmäßige vollständige Backups sämtlicher auf HexaMain-Systemen gespeicherter Daten vorzunehmen.

  • Eine Datensicherung durch HexaMain erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart oder Bestandteil eines Managed-Services-Vertrages ist.

  • Im Falle eines Datenverlustes, der nicht durch HexaMain verschuldet ist, haftet HexaMain ausschließlich für den Aufwand zur Wiederherstellung der Daten, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

2.5 Zulässige und unzulässige Nutzungen

  • Erlaubt ist die Nutzung der Hosting-Services ausschließlich zum Zweck der Speicherung, Verarbeitung und Übertragung von rechtmäßigen Daten und Anwendungen.

  • Unzulässig ist insbesondere:

    • Versendung von Spam (z.B. Massenmails ohne Einwilligung der Empfänger),
    • Betrieb von Mining-Software (z.B. Kryptowährungen),
    • Durchführung von DoS-/DDoS-Angriffen,
    • Speicherung oder Verbreitung von Inhalten, die geltendes Recht verletzen (z.B. urheberrechtswidrige Werke, Hassrede, Gewaltverherrlichung, Kinderpornografie),
    • Einsatz nicht autorisierter automatisierter Systeme oder Bots,
    • Verletzung von Persönlichkeitsrechten, gewerblichen Schutzrechten oder Datenschutzvorschriften Dritter.
    • Verbreitung extremistischer Inhalte, insbesondere rechtsextremistischer, rassistischer, antisemitischer, menschenverachtender, diskriminierender oder gewaltverherrlichender Inhalte;
    • Aufruf zu Straftaten oder Gewalt;
    • Verherrlichung von Terrorismus, Totalitarismus oder Hassideologien;
    • Verletzung der Menschenwürde oder der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
  • HexaMain ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Bestimmungen sämtliche Leistungen gegenüber dem Kunden sofort und ohne vorherige Ankündigung vollständig zu sperren.

  • HexaMain ist ferner berechtigt, das Vertragsverhältnis bei einem solchen Verstoß fristlos und aus wichtigem Grund zu kündigen.

  • HexaMain behält sich ausdrücklich die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.

2.6 Nutzung durch Dritte

  • Die Weitergabe oder Überlassung der bereitgestellten Leistungen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HexaMain zulässig.

  • Der Kunde bleibt in jedem Fall vollständiger Vertragspartner und haftet für das Verhalten der Dritten in gleicher Weise wie für eigenes Verhalten (§ 278 BGB).

  • Der Kunde hat Dritte ausdrücklich zur Einhaltung dieser AGB zu verpflichten.

2.7 Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen aus Teil 1 dieser AGB.

  • Ergänzend hierzu gilt für Teil 2:

    • Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist HexaMain berechtigt, den Zugang zu den Hosting-Leistungen nach vorheriger Ankündigung zu sperren.

    • Für die Wiederinbetriebnahme nach Sperrung kann HexaMain eine pauschale Bearbeitungsgebühr verlangen.

    • HexaMain ist berechtigt, Teilabrechnungen und Zwischenabrechnungen vorzunehmen, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist.

2.8 Preisanpassung bei Hosting-Leistungen

  • HexaMain ist berechtigt, die Preise für Hosting-Leistungen anzupassen, sofern und soweit:

    • sich die Kosten für die Erbringung der vereinbarten Leistungen nach Vertragsschluss erheblich erhöhen (z.B. durch Steigerungen bei Energie, Personal, Lizenzen, Betriebskosten oder gesetzliche Abgaben),

    und/oder

    • eine allgemeine Preissteigerung gemäß dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) gegenüber dem bei Vertragsschluss gültigen Index eintritt.
  • Maßgeblich für die Bewertung der allgemeinen Preisentwicklung ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr jeweils neueste Indexbasis) im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

  • Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und unter Wahrung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung.

  • HexaMain wird dem Kunden die Preisanpassung mindestens 30 Kalendertage vor deren Wirksamwerden in Textform ankündigen.

  • Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % der zuletzt vereinbarten Vergütung, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Ankündigung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung wird mit Inkrafttreten der neuen Vergütung wirksam.

  • Erfolgt keine Kündigung, gilt die geänderte Vergütung als vereinbart.

2.9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  • Es gelten die allgemeinen Datenschutzbedingungen aus Teil 1 dieser AGB.

  • Ergänzend hierzu gilt für Teil 2 dieser AGB:

    • Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter auf HexaMain-Systemen verarbeitet, bleibt er Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

    • Zwischen HexaMain und dem Kunden wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

    • HexaMain verpflichtet sich zur Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO.

2.10 Haftung für Hostingleistungen

  • HexaMain haftet bei Hosting-Leistungen nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelungen aus Teil 1 dieser AGB.

  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten ist die Haftung auf die Höhe der jährlich vereinbarten Hostingvergütung begrenzt.

  • HexaMain haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn dieser Verlust auf fehlende oder unzureichende Datensicherungsmaßnahmen des Kunden zurückzuführen ist.

2.11 Ausschluss des Widerrufsrechts

  • Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da die Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB erbracht werden.

2.12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Gerichtsstand und anwendbares Recht bestimmen sich nach Teil 1 dieser AGB.

2.13 Schlussregelungen

  • Ergänzend gelten die allgemeinen Schlussbestimmungen aus Teil 1.

  • Hosting-spezifische Sonderregelungen gehen im Konfliktfall den allgemeinen Bestimmungen vor.

Teil 3: Dienstleistungen (Beratung, Entwicklung, Schulungen)

Dieser Teil regelt spezielle Leistungen und ergänzt die allgemeinen Regelungen aus Teil 1 dieser AGB.
Soweit in diesem Teil keine abweichenden oder spezielleren Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen aus Teil 1 uneingeschränkt.

3.1 Gegenstand der Dienstleistungen

Leistungsarten

  • HexaMain erbringt gegenüber dem Kunden Dienstleistungen folgender Art:
    • Beratung: Analyse, Konzepterstellung, strategische IT- und Softwareberatung sowie Sicherheitsberatung.

    • Entwicklung: Erstellung, Individualisierung und Anpassung von Software, Plugins, Schnittstellen oder Systemintegrationen.

Leistungsumfang

  • Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelvertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.

  • HexaMain schuldet bei Dienstleistungen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Herstellung eines bestimmten Erfolges (§ 611 BGB).

Dienstvertragliche Natur der Leistungen

  • Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erbringt HexaMain sämtliche Leistungen – insbesondere Beratungs- und Entwicklungsleistungen als Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB.

  • HexaMain schuldet dem Kunden demnach nicht die Herstellung eines bestimmten Werks oder einen konkreten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik.

  • Insbesondere gelten Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung und -anpassung nicht als Werkleistungen im Sinne von § 631 BGB, es sei denn, die Parteien treffen darüber eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung.

  • Eine Abnahme im Sinne des Werkvertragsrechts erfolgt daher nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Vertragspflichten von HexaMain

Erbringung mit kaufmännischer Sorgfalt

  • HexaMain verpflichtet sich, die Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, nach dem Stand der Technik sowie unter Berücksichtigung anerkannter Branchenstandards zu erbringen.

Einsatz von Subunternehmern

  • HexaMain ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung qualifizierter Subunternehmer zu bedienen.

  • Für die Leistungen von Subunternehmern haftet HexaMain wie für eigene Leistungen (§ 278 BGB).

3.3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Allgemeine Mitwirkung

  • Der Kunde ist verpflichtet:
    • alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen,

    • Zugang zu relevanten IT-Systemen, Datenbanken und Plattformen einzurichten,

    • bei Bedarf Arbeitsplätze, Testumgebungen oder Demoinfrastrukturen zur Verfügung zu stellen,

    • auf Anforderung geeignete Ansprechpartner zu benennen, die Entscheidungsbefugnis besitzen.

Spezielle Mitwirkung bei Entwicklung und Beratung

  • Anforderungsprofile, Lastenhefte oder Spezifikationen sind auf Verlangen von HexaMain durch den Kunden zu erstellen oder freizugeben.

  • Änderungswünsche während der Projektlaufzeit sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eventuelle Auswirkungen auf Zeitplan oder Vergütung werden durch Anpassung des Vertrages geregelt.

Folgen der Pflichtverletzung

  • Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, so:
    • verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen,

    • schuldet der Kunde Ersatz für daraus entstehende Mehrkosten,

    • haftet der Kunde für alle durch die Verzögerung entstandenen Schäden (einschließlich entgangener Gewinn bei HexaMain).

3.4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen aus Teil 1 dieser AGB.

  • Ergänzend hierzu gilt für Teil 3:

    • Beratungs- und Entwicklungsleistungen: Abrechnung nach Aufwand auf Basis vereinbarter Stunden- oder Tagessätze.

3.5 Preisanpassung bei Dienstleistungen

  • HexaMain ist berechtigt, die Preise für Dienstleistungen anzupassen, sofern und soweit:

    • sich die Kosten für die Erbringung der vereinbarten Leistungen nach Vertragsschluss erheblich erhöhen (z.B. durch Steigerungen bei Energie, Personal, Lizenzen, Betriebskosten oder gesetzliche Abgaben),

    und/oder

    • eine allgemeine Preissteigerung gemäß dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) gegenüber dem bei Vertragsschluss gültigen Index eintritt.
  • Maßgeblich für die Bewertung der allgemeinen Preisentwicklung ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr jeweils neueste Indexbasis) im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

  • Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und unter Wahrung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung.

  • HexaMain wird dem Kunden die Preisanpassung mindestens 30 Kalendertage vor deren Wirksamwerden in Textform ankündigen.

  • Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % der zuletzt vereinbarten Vergütung, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Ankündigung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung wird mit Inkrafttreten der neuen Vergütung wirksam.

  • Erfolgt keine Kündigung, gilt die geänderte Vergütung als vereinbart.

3.6 Unverbindlichkeit von Schätzungen bei Dienstleistungen

  • Soweit HexaMain im Rahmen von Dienstleistungen (z.B. Beratung, Softwareentwicklung, Individualanpassungen) Aufwandsschätzungen, Terminprognosen oder Planungshinweise abgibt, erfolgen diese stets unverbindlich und basieren auf dem zum Zeitpunkt der Schätzung verfügbaren Kenntnisstand.

  • HexaMain wird bei der Abgabe von Schätzungen oder Prognosen nach bestem Wissen und Gewissen einen realistischen Korridor angeben, innerhalb dessen die erwarteten Aufwände oder Fertigstellungstermine voraussichtlich liegen. HexaMain bemüht sich, diesen Korridor einzuhalten, übernimmt hierfür jedoch ausdrücklich keine Garantie oder rechtliche Verpflichtung.

  • Schätzungen und angegebene Korridore stellen keine verbindliche Zusicherung oder Garantie für tatsächliche Leistungsumfänge, Fertigstellungstermine oder Aufwandshöhen dar. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und Vorplanung.

  • Die Überschreitung einer Schätzung oder eines angegebenen Korridors begründet weder ein Rücktrittsrecht, noch ein Kündigungsrecht, noch einen Anspruch auf Schadensersatz, solange die tatsächliche Leistungserbringung für den Kunden weiterhin zumutbar ist.

  • Erweist sich der tatsächliche Aufwand aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände, unvollständiger Angaben oder geänderter Kundenanforderungen als höher als ursprünglich geschätzt, ist HexaMain berechtigt, den tatsächlich entstandenen Mehraufwand entsprechend den vereinbarten Vergütungssätzen abzurechnen.

  • HexaMain wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald absehbar ist, dass Schätzungen oder angegebene Korridore wesentlich überschritten werden, und gemeinsam mit dem Kunden erforderliche Anpassungen abstimmen.

3.7 Abnahme bei Werkleistungen (insbesondere Softwareentwicklung)

Abnahmepflicht

  • Soweit HexaMain Werkleistungen (z.B. individuelle Softwareentwicklungen) schuldet, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, wenn das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde.

Abnahmefiktion

  • Die Abnahme gilt als erfolgt:
    • wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung erklärt oder unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert,
    • oder wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt.

Vorbehalte und Abnahmemängel

  • Bei geringfügigen Abweichungen darf die Abnahme nicht verweigert werden. Mängel sind dokumentiert anzuzeigen.

3.8 Mängelhaftung

Gewährleistung und Fristen

  • HexaMain leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit gemäß § 633 BGB.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

  • Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht für:

    • Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
    • Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie,
    • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
    • Ansprüche aus arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  • Für die Hemmung, den Neubeginn und die Unterbrechung der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften unverändert.

Mangelklassen

  • Mängel werden eingeteilt in:
    • Betriebsverhindernde Mängel: Nutzung der Hauptfunktionen ist ausgeschlossen.

    • Betriebsbehindernde Mängel: Nutzung ist eingeschränkt, wesentliche Funktionen sind betroffen.

    • Unwesentliche Mängel: Geringfügige Funktionsstörungen ohne erhebliche Auswirkungen.

Nacherfüllung

  • HexaMain ist berechtigt, Mängel zunächst nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen.

  • Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

Ausschlüsse

  • Mängelansprüche bestehen nicht:
    • bei Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen durch den Kunden,

    • bei unsachgemäßer Nutzung,

    • bei Nichtbeachtung von Installations- oder Nutzungshinweisen.

3.9 Haftung

Haftungsumfang

  • Die Haftung richtet sich nach Teil 1 dieser AGB. Ergänzend gilt:
    • Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    • Keine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden bei leichter Fahrlässigkeit.

Haftung für Datenverluste

  • HexaMain haftet nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre (§ 254 BGB).

3.10 Nutzungsrechte an Ergebnissen

Einfache Nutzungsrechte

  • Nach vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den von HexaMain erbrachten Arbeitsergebnissen.

Nutzungseinschränkungen

  • Keine Weiterveräußerung, Vermietung oder Weiterlizenzierung ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung.

  • Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.

3.11 Rechte an Schulungs- und Zertifikatsmaterialien

Eigentum und Urheberrecht

  • Alle Rechte an Schulungsmaterialien, Zertifikaten und sonstigen Unterlagen verbleiben ausschließlich bei HexaMain.

Nutzungsrechte

  • Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Schulungszwecke.

Verbot der Weitergabe

  • Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Nutzung sind ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis untersagt.

3.12 Teilnahmebedingungen für Schulungen

Anmeldungen

  • Anmeldungen zu Schulungen sind verbindlich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Bestätigung durch HexaMain.

  • Stornierungen

    • Bis 10 Kalendertage vor Veranstaltung: vollständige Rückerstattung,
    • Danach: 50 % der Gebühr,
    • Bei Nichterscheinen ohne Stornierung: Keine Rückerstattung.

Absage und Änderungen

  • HexaMain behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Ansprüche auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sind ausgeschlossen.

  • Bei einer Stornierung nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist wird eine pauschale Entschädigung fällig, deren Höhe sich nach der vertraglich vereinbarten Regelung richtet.

  • Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass HexaMain überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist

3.13 Nutzung von Foren und Wissensdatenbanken

Freiwillige Bereitstellung

  • Foren und Wissensdatenbanken werden kostenlos „as is“ zur Verfügung gestellt.

Keine Gewährleistung

  • HexaMain übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Haftung für Nutzerinhalte

  • Für von Kunden eingestellte Inhalte haften diese selbst und stellen HexaMain von Ansprüchen Dritter frei.

Teil 4: Marktplatz (“Shopelfen”)

Dieser Teil regelt spezielle Leistungen und ergänzt die allgemeinen Regelungen aus Teil 1 dieser AGB.
Soweit in diesem Teil keine abweichenden oder spezielleren Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen aus Teil 1 uneingeschränkt.

4.1 Vertragsgegenstand und Rolle der Anbieter

  • Über die Plattform „Shopelfen“ bietet HexaMain Erweiterungen (z. B. Plugins, Themes und Apps) zur Nutzung oder zum Erwerb durch Kunden an.

Diese Erweiterungen können sowohl von HexaMain selbst als auch von Drittanbietern stammen.

  • Unabhängig vom Anbieter der jeweiligen Erweiterung kommt der Vertrag über die Nutzung oder den Erwerb stets ausschließlich zwischen dem Kunden und HexaMain zustande.

  • Die jeweiligen Anbieter stellen Erweiterungen zur Verfügung, deren Inhalte, Funktionalitäten und Rechtmäßigkeit sie eigenverantwortlich gewährleisten.

  • HexaMain übernimmt keine eigene inhaltliche Prüfung der Erweiterungen und haftet nicht für deren Mängel, Rechtmäßigkeit oder Funktion, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

4.2 Vertragsschluss, Testphase und Laufzeiten

Vertragsschluss

  • Durch Bestellung einer Erweiterung auf dem Marktplatz gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit HexaMain ab.

  • Der Vertrag kommt durch Bereitstellung der Erweiterung zum Download oder durch ausdrückliche Annahmeerklärung von HexaMain zustande.

Testphase

  • Bei kostenpflichtigen Erweiterungen kann eine kostenfreie Testphase von 28 Tagen vorgesehen werden.

  • Während der Testphase ist die Nutzung unverbindlich und kostenlos.

Automatische Vertragsbindung nach Testphase

  • Erfolgt keine ordnungsgemäße Kündigung des Testnutzungsverhältnisses spätestens einen Tag vor Ablauf der Testphase, geht das Testverhältnis automatisch in ein kostenpflichtiges Nutzungs- oder Mietverhältnis über.

Laufzeiten

  • Monatliche Verträge: Mietverhältnisse mit monatlicher Abrechnung verlängern sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 7 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden.

  • Jahresverträge oder Verträge mit jährlicher Abrechnung: Mietverhältnisse mit einer Laufzeit von einem Jahr oder bei jährlicher Abrechnung verlängern sich jeweils automatisch um die vorher vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht mindestens 30 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

  • Maßgeblich für die Laufzeitbestimmung ist die im jeweiligen Angebot, Einzelvertrag oder bei der Bestellung ausgewiesene Abrechnungsperiode.
  • Kaufverträge enden nicht durch Kündigung, sondern durch ordentliche Vertragsabwicklung.

4.3 Leistungsbeschreibung und technische Hinweise

Plattformleistungen

  • HexaMain stellt die Plattform, den Zugang zu den Erweiterungen, die Lizenzverwaltung und die Abrechnung bereit.

  • Die Erreichbarkeit der Plattform beträgt im Jahresmittel mindestens 98 %.

Änderungen und Wartung

  • HexaMain behält sich das Recht vor, die Plattform technisch zu aktualisieren, Wartungsarbeiten durchzuführen oder Inhalte zu modifizieren, soweit dies für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs erforderlich ist.

4.4 Mängelhaftung und Support

Primäre Haftung der Anbieter

  • Im Falle von Mängeln an einer Erweiterung oder bei Funktionsstörungen ist der Kunde verpflichtet, zunächst seine Ansprüche direkt gegenüber dem Anbieter der Erweiterung geltend zu machen.

  • Verfahren bei Mängelrügen

    • Der Kunde meldet Mängel zunächst über das Plattform-Supportsystem.

    • HexaMain leitet die Mängelanzeige unverzüglich an den Anbieter weiter.

    • Der Anbieter verpflichtet sich, innerhalb von 4 Werktagen zu reagieren und innerhalb von 6 Werktagen eine Problemlösung oder einen Workaround bereitzustellen.

Subsidiäre Haftung HexaMain

  • HexaMain haftet nur dann gegenüber dem Kunden für Mängel, wenn:
    • der Anbieter nicht erreichbar ist oder die Mangelbeseitigung endgültig verweigert,

    • HexaMain selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig Pflichtverletzungen begangen hat,

    • eine gesetzliche zwingende Haftung besteht (z.B. Produkthaftungsgesetz, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit).

4.5 Pflichten des Kunden

Nutzungslizenz

  • Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Miet- oder Nutzungsverhältnisses.

  • Jede über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von HexaMain.

Verbotene Nutzungen

  • Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere zu unterlassen:
    • die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,

    • die unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der Erweiterungen,

    • die Veränderung, Dekompilierung oder Rückentwicklung (Reverse Engineering) von Erweiterungen, soweit gesetzlich nicht zwingend erlaubt (§ 69e UrhG).

Lizenzprüfung

  • Der Kunde akzeptiert, dass HexaMain Lizenzprüfungsmechanismen integriert und hierfür Daten zur Nutzung und Domainprüfung erhebt.

4.6 Zahlungsbedingungen

Abrechnungsmodell

  • Die Abrechnung erfolgt jeweils zum 1. des Monats rückwirkend für den Vormonat auf Basis von 31 Tagen pro Monat.

  • Grundlage der Berechnung ist der vereinbarte Mietpreis oder Kaufpreis der jeweiligen Erweiterung.

Zahlungsmodalitäten

  • Es gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen aus Teil 1 dieser AGB.

  • Bei der erstmaligen Nutzung eines neuen Zahlungsmittels wird ein Validierungsbetrag in Höhe von 1,00 Euro eingezogen, der spätestens am Jahresende gutgeschrieben wird

4.7 Haftungsbegrenzung HexaMain

Ausschluss für fremde Inhalte

  • HexaMain haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Tauglichkeit von durch Dritte bereitgestellten Erweiterungen, es sei denn, HexaMain hätte positive Kenntnis von deren Rechtswidrigkeit und unterlässt die Entfernung trotz Zumutbarkeit.

Allgemeine Haftungsregelung

  • Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet HexaMain unbeschränkt.

  • Für sonstige Schäden haftet HexaMain nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  • Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.8. Datenschutz

Plattformbezogene Datenverarbeitung

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von HexaMain und ausschließlich zur Durchführung des Vertrages.

Lizenzprüfung

  • Im Rahmen der Lizenzprüfung werden Daten wie Domainnamen, Lizenznummern und Nutzungszeitpunkte verarbeitet.
  • Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

4.9 Schlussbestimmungen

Vertragsübertragung

  • Es gelten die allgemeinen Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel) aus Teil 1 dieser AGB.

  • Ergänzend hierzu gilt für Teil 4:

    • HexaMain ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen, sofern der Kunde hierdurch nicht erheblich benachteiligt wird.

Teil 5: SEO-, Marketing-, Ton-, Video- und Designleistungen

Dieser Teil regelt spezielle Leistungen und ergänzt die allgemeinen Regelungen aus Teil 1 dieser AGB.
Soweit in diesem Teil keine abweichenden oder spezielleren Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen aus Teil 1 uneingeschränkt.

5.1 Leistungsgegenstand

  • HexaMain erbringt Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Marketing, Social-Media-Marketing, Design, Videoproduktion, Ton- und Audioproduktionen sowie sonstige kreative Dienstleistungen.

5.2 Natur der Leistungen

  • HexaMain schuldet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Maßnahmen entsprechend dem jeweiligen Angebot, Konzept oder Projektplan.

  • HexaMain schuldet nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolges, insbesondere nicht:

    • Top-Rankings in Suchmaschinen,

    • bestimmte Umsatzsteigerungen,

    • eine bestimmte Anzahl von Leads oder Conversions,

    • eine bestimmte Reichweite, Sichtbarkeit oder Resonanz in sozialen Medien.

  • Dem Kunden ist bewusst, dass Werbe-, Design- und SEO-Maßnahmen maßgeblich von externen Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs von HexaMain liegen.

5.3 Besonderheiten bei SEO-Leistungen

  • SEO ist ein dynamischer und langfristiger Prozess.

  • Rankings in Suchmaschinen sind von zahlreichen, teilweise unbekannten und ständig veränderlichen Faktoren abhängig (z. B. Algorithmen, Nutzerverhalten, Wettbewerbssituation).

  • Es kann keine Garantie für bestimmte Platzierungen oder Rankingverbesserungen übernommen werden.

  • Erste sichtbare Erfolge können in der Regel erst nach 3–6 Monaten oder länger eintreten.

  • Für Auswirkungen von Änderungen an Algorithmen, Richtlinien oder Indexierungspraktiken von Suchmaschinen übernimmt HexaMain keine Haftung.

5.4 Backup- und Abstimmungspflichten bei Kundenseiten

  • Der Kunde ist verpflichtet, bei allen änderungsrelevanten Eingriffen an seinen Webseiten, Onlineshops oder Portalen, insbesondere bei Relaunches, CMS-Updates, Strukturänderungen, Designanpassungen oder ähnlichen Maßnahmen, rechtzeitig vor Umsetzung HexaMain zu informieren.

  • Ziel ist es, die Integrität und Wirksamkeit bereits umgesetzter SEO- und Marketingmaßnahmen nicht unbeabsichtigt zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

  • Unterlässt der Kunde diese Abstimmungspflicht, haftet HexaMain nicht für dadurch verursachte Rankingverluste, Trafficverluste oder andere negative Auswirkungen.

5.5 Urheberrechte und Nutzungsrechte

  • Sämtliche im Rahmen der SEO-, Marketing-, Ton-, Video- und Designarbeiten erbrachten Arbeitsergebnisse (Texte, Grafiken, Layouts, Tonaufnahmen, Videos etc.) sind urheberrechtlich geschützt.

  • Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  • Eine Änderung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Arbeitsergebnisse bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HexaMain.

  • Open-Source-Elemente oder Drittmaterialien unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen, die der Kunde zu beachten hat.

5.6 Abnahme von kreativen Leistungen

  • Soweit Werkleistungen vereinbart sind, erfolgt eine formelle oder konkludente Abnahme.

  • Geringfügige Abweichungen oder unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

5.7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen aus Teil 1 dieser AGB.

  • Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder Mehraufwand werden nach Zeitaufwand auf Basis der jeweils aktuellen Stundensätze von HexaMain abgerechnet.

5.8 Haftung

  • Ergänzend zu den allgemeinen Haftungsregelungen (vgl. Teil 1 dieser AGB) gilt:

    • HexaMain haftet nicht für ausbleibende Erfolge bei SEO- oder Marketingmaßnahmen.

    • HexaMain haftet nicht für die Folgen von Änderungen an Kundenseiten ohne vorherige Abstimmung.

    • HexaMain haftet nicht für Änderungen durch Dritte (z. B. Suchmaschinenanbieter, Plattformbetreiber), die sich negativ auf Rankings oder Kampagnenergebnisse auswirken.

5.9 Besondere Hinweise

  • SEO und Marketing sind Investitionen in nachhaltige Sichtbarkeit und Markenbekanntheit.

  • HexaMain setzt Maßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik, anerkannter Branchenstandards und auf Basis langjähriger Erfahrung um, ohne Erfolgsgarantie.

  • Eine enge und offene Kommunikation zwischen Kunde und HexaMain ist essentiell für den Erfolg der Maßnahmen.

Teil 6: Academy – Schulungen, Zertifizierungen und Wissensplattformen

Dieser Teil regelt spezielle Leistungen und ergänzt die allgemeinen Regelungen aus Teil 1 dieser AGB.
Soweit in diesem Teil keine abweichenden oder spezielleren Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen aus Teil 1 uneingeschränkt.

6.1 Leistungsgegendstand

  • HexaMain bietet im Rahmen der Academy Schulungen, Zertifizierungsprogramme sowie den Zugang zu Foren und Wissensdatenbanken an.

  • Die Academy-Leistungen werden als Präsenzveranstaltungen oder Online-Schulungen erbracht.

6.2 Rechte an Schulungsmaterialien und Zertifikaten

  • Sämtliche Rechte an Schulungsunterlagen, Zertifikaten, Präsentationen sowie sonstigen Materialien verbleiben ausschließlich bei HexaMain.

  • Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur ausschließlichen Verwendung für eigene Schulungszwecke.

  • Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung oder kommerzielle Nutzung der Materialien ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von HexaMain untersagt.

6.3 Teilnahmebedingungen für Schulungen

  • Anmeldungen zu Schulungen sind verbindlich. Der Anspruch auf Teilnahme entsteht erst mit schriftlicher Bestätigung durch HexaMain.

Stornierungen:

Stornierung durch den Kunden
  • Bis 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung.

  • Danach: Rückerstattung von 50 % der Teilnahmegebühr.

  • Nichterscheinen ohne Stornierung: keine Rückerstattung.

Absage und Terminverschiebung durch HexaMain
  • HexaMain behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verschieben.

  • Absage: Bei Absage wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Nebenkosten, sind ausgeschlossen.

  • Verschiebung: Bei Terminverschiebung bleibt der Vertrag bestehen.

  • Der Kunde kann auf den neuen Termin oder auf einen alternativ angebotenen Termin umbuchen.

  • Ist eine Teilnahme nicht möglich, kann der Kunde eine Ersatzperson benennen.

  • Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass HexaMain überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.4 Besondere Bedingungen für Online-Schulungen

  • Die Bestimmungen zu Absage und Verschiebung gelten entsprechend.

  • HexaMain gewährleistet die Verfügbarkeit der Online-Plattform im Rahmen des Standes der Technik.

  • HexaMain übernimmt keine Haftung für Ausfälle oder Störungen auf Seiten des Kunden (z. B. mangelhafte Internetverbindung, Endgeräteprobleme).

6.5 Nutzung von Foren und Wissensdatenbanken

  • HexaMain stellt Foren und Wissensdatenbanken auf freiwilliger Basis und kostenfrei “as is” zur Verfügung.

  • Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeit, Aktualität oder Fehlerfreiheit der bereitgestellten Informationen.

  • Für von Kunden eingestellte Inhalte haften diese selbst und stellen HexaMain von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

6.6 Zertifikate und deren Gültigkeit

  • Zertifikate der HexaMain Academy dokumentieren die erfolgreiche Teilnahme an bestimmten Kursen oder Prüfungen.

  • Die Gültigkeitsdauer von Zertifikaten kann begrenzt sein. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Zertifikat oder der Kursbeschreibung.

  • HexaMain ist berechtigt, Zertifikate nachträglich zu entziehen oder für ungültig zu erklären, wenn sich herausstellt, dass diese durch Täuschung oder unter Verletzung der Teilnahmebedingungen erworben wurden.

Teil 7: Leistungsbereich Onlineshop

Dieser Teil regelt spezielle Leistungen und ergänzt die allgemeinen Regelungen aus Teil 1 dieser AGB.
Soweit in diesem Teil keine abweichenden oder spezielleren Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen aus Teil 1 uneingeschränkt.

7.1 Leistungsbereich und Geltung

  • Dieser Teil der AGB gilt ausschließlich für die Onlineshops:
  • HexaMain betreibt einen Onlineshop zur Vermarktung und Bereitstellung von:
    • physischen Produkten (z. B. Hardware, Merchandising-Artikel),
    • digitalen Produkten (z. B. Software, E-Books, Lizenzen, Schulungsunterlagen) und
    • digitalen Vertragsabschlüssen (z. B. Abschluss von SaaS- und Serviceleistungen).

7.2 Vertragsabschluss und Vertragspartner

  • Die Präsentation von Produkten im Onlineshop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
  • Durch Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der im Warenkorb enthaltenen Produkte oder Dienstleistungen ab.
  • Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots durch HexaMain, entweder
    • durch ausdrückliche Bestätigung in Textform,
    • oder durch Bereitstellung des digitalen Produkts bzw. Versand des physischen Produkts,
    • oder durch Aufnahme der Vertragserfüllung bei digitalen Vertragsabschlüssen.

7.3 Lieferung und Bereitstellung

  • Physische Produkte: Versand erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
  • Digitale Produkte: Bereitstellung erfolgt durch Bereitstellung eines Download-Links oder durch Freischaltung im Kundenkonto.
  • Digitale Vertragsabschlüsse: Die Leistungserbringung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Vertragsinhalts und der vereinbarten Vertragslaufzeit.

7.4 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise im Onlineshop verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
  • Versandkosten bei physischen Produkten werden gesondert ausgewiesen und zusätzlich berechnet.
  • Zahlungen sind mit Vertragsschluss fällig. Es gelten ergänzend die allgemeinen Zahlungsbedingungen gemäß Teil 1 dieser AGB.
  • HexaMain behält sich vor, Bestellungen erst nach vollständigem Zahlungseingang zu bearbeiten.

7.5 Eigentumsvorbehalt und Rechtevorbehalt

  • HexaMain behält sich das Eigentum an gelieferten physischen Produkten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor.
  • Bei digitalen Produkten wird das eingeräumte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung wirksam.

7.6 Nutzungsrechte an digitalen Produkten

  • Der Kunde erhält, soweit nicht anders angegeben, ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht.
  • Jegliche Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder Veränderung der digitalen Produkte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von HexaMain ist unzulässig.
  • Für Produkte mit Open-Source-Bestandteilen gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter zusätzlich.

7.7 Besonderheiten bei Downloads und Zugriff

  • Der Kunde ist verpflichtet, digitale Produkte unverzüglich nach Bereitstellung herunterzuladen und zu sichern.
  • Die Bereitstellung erfolgt für einen Zeitraum von mindestens 14 Kalendertagen ab Versand des Download-Links.
  • HexaMain schuldet nach Ablauf dieses Zeitraums keine erneute Bereitstellung, es sei denn, dies ist einzelvertraglich vereinbart.

7.8 Digitale Vertragsabschlüsse und SaaS-Produkte

  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bei digitalen Vertragsabschlüssen richten sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot.
  • Verträge verlängern sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht innerhalb der vereinbarten Frist gekündigt werden.
  • Ergänzend gelten die Regelungen zu SaaS-Leistungen gemäß Teil 2 dieser AGB.

7.9 Ausschluss des Widerrufsrechts

  • Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da HexaMain ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beliefert.
  • Rückgaben oder Stornierungen erfolgen ausschließlich auf Kulanzbasis nach vorheriger Abstimmung in Textform.

7.10 Gewährleistung und Haftung

  • Für physische Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nicht abweichend geregelt.
  • Für digitale Produkte übernimmt HexaMain die ordnungsgemäße Bereitstellung im Rahmen des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs.
  • Ergänzend gelten die allgemeinen Haftungsregelungen aus Teil 1 dieser AGB.